Ausschreibung

Der 14. Roland-Zimmer-Wettbewerb wird als Wettbewerb für Kinder und Jugendliche in den Kategorien Gitarre, Mandoline und Zither solo von Donnerstag, den 04.  April bis Samstag, den 06. April 2024 in der Musikschule Sächsische Schweiz, An der Gottleuba 1, 01796 Pirna ausgetragen.

Altersgruppen

Bambini: bis 9 Jahre

Altersgruppe 1: 10 – 12 Jahre

Altersgruppe 2: 13 – 15 Jahre

Altersgruppe 3: 16 – 19 Jahre

(Stichtag/Alter am: 04. April 2024)

Preise

In jeder Altersgruppe sind ein 1., 2. und 3. Preis ausgeschrieben. Außerdem können je ein Sonderpreis für die beste Interpretation der zeitgenössischen Pflichtstücke und weitere Sonder- und Sachpreise vergeben werden. Die Gesamthöhe der Preise kann 6.000 € betragen. Die Jury behält sich die Vergabe der Preise vor.

Wertungsprogramm

Bambini (bis 9)

a) Wahlpflichtstück

b) Freies Programm

(Gesamtdauer inkl. Wahlpflichtstück 5 – 8 Minuten)

Altersgruppe 1 (10-12)

a) Wahlpflichtstück

b) Freies Programm

(Gesamtdauer inkl. Wahlpflichtstück 10-13 Minuten)

Altersgruppe 2 (13-15)

a) Wahlpflichtstück

b) Freies Programm aus mindestens zwei verschiedenen Epochen

(Gesamtdauer inkl. Wahlpflichtstück 15-18 Minuten. Die Epoche des Wahlpflichtstückes kann sich

im freien Programm wiederholen)

Altersgruppe 3 (16-19)

a) Wahlpflichtstück

b) Freies Programm aus mindestens zwei verschiedenen Epochen

(Gesamtdauer inkl. Wahlpflichtstück 18-21 Minuten. Die Epoche des Wahlpflichtstückes kann sich

im freien Programm wiederholen)

Pflichtstücke

Die Pflichtstücke finden Sie hier.

Jury

Die Jury finden Sie hier.

Wettbewerbsbedingungen

→ Zum Wettbewerb zugelassen werden Kinder und Jugendliche mit Wohnsitz in Deutschland, sofern sie zum Stichtag 04. April 2024 noch nicht in einer musikalischen Berufsausbildung (Vollstudium sowie Musikausbildung im Rahmen des Lehramtstudiums) stehen.

→ Das Vorspiel findet in alphabetischer Reihenfolge der Familiennamen der Teilnehmer*innen statt. Der erste Buchstabe wird durch die Veranstalter ausgelost.

→ Bewertet werden die künstlerisch-musikalische Gestaltung, Stilistik, Texttreue, Sicherheit und Bühnenpräsenz. Die Entscheidung der Jury ist unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

→ Der musikalische Ausdruck des Vortrags fließt in die Bewertung ein. Es wird darauf hingewiesen, dass das Auswendigspiel den Vortrag unterstützt, aber nicht zur Bedingung des Vorspiels erhoben wird. Vielfalt hinsichtlich „schneller“ und „langsamer“ Teile wird empfohlen. Die Reihenfolge der Werke kann selbst bestimmt werden. Unter Beachtung des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) ist die Verwendung von Kopien geschützter Werke / geschützter Ausgaben verboten, sofern der*die Rechteinhaber*in nicht etwas anderes bestimmt hat.

Nur Mandoline: Als Begleitinstrumente zugelassen sind Klavier, Cembalo, Gitarre/Laute, Zither, Harfe, Akkordeon und Basso continuo (jedoch keine elektronischen Instrumente). Dies muss bei der Anmeldung angegeben werden. Ein Klavier oder Cembalo wird von den Veranstaltern bereitgestellt. Es wird kein*keine Korrepetitor*in durch die Wettbewerbsorganisation gestellt.

→ Die Wertungsspiele sind öffentlich. Private und kommerzielle Aufzeichnungen von Wettbewerbsveranstaltungen (Wertungsspiele und Abschlusskonzert) auf Bild- und Tonträgern sind nicht erlaubt.

→ Die Veranstalter behalten sich das Recht zur Veröffentlichung von Radio- und Fernsehaufzeichnungen sowie Fotoaufnahmen vor. Der*Die Teilnehmende ist damit einverstanden und kann daraus keine Ansprüche geltend machen. Die Veranstalter haften nicht für Personen- und Sachschäden, die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb entstehen. Es besteht seitens der Veranstalter kein Versicherungsschutz für das Musikinstrument der Wettbewerbsteilnehmenden.

→ Die Veranstalter erwarten, dass Preisträger*innen am Abschlusskonzert mitwirken, sofern sie dazu eingeladen werden. Ein Anspruch zur Mitwirkung besteht nicht.

→ Das angemeldete Wettbewerbsprogramm ist verbindlich. Änderungen des eingereichten Wettbewerbsprogramms bedürfen der Schriftform (Brief, E-Mail) und sind bis zum 17. Februar 2024 möglich.

→ Mit der Anmeldung erkennt der*die Teilnehmende (bei Minderjährigen der*die Erziehungsberechtigte) die Bedingungen des Wettbewerbes an. Die Nichteinhaltung der Wettbewerbsbedingungen kann eine Disqualifikation des*der Teilnehmenden zur Folge haben.

→ Für die Planung und Durchführung des Wettbewerbs ist die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich. Diese richtet sich nach den Vorschriften der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-neu) und gegebenenfalls anderen einschlägigen Rechtsvorschriften. Der Zweck der Datenerhebung ist die Planung und Durchführung der Bildungsmaßnahme „Roland-Zimmer-Wettbewerb“ sowie die Dokumentation und Auswertung des Wettbewerbs zur Gestaltung der Musikpflege und Musikpädagogik in Deutschland.

Anmeldung

Die Anmeldung zum 14. Roland-Zimmer-Wettbewerbs erfolgt ab dem 01. November 2023 bis zum 20. Januar 2024 online unter:

https://rolandzimmer-wettbewerb.bdzsachsen.de/anmeldung/

Diese ist erst nach Eingang des Startgeldes in Höhe von 40,- € auf das Konto des Bund Deutscher Zupfmusiker e.V. Landesverband Sachsen vollständig. Die Bankverbindung wird den Teilnehmenden nach der Online-Anmeldung mitgeteilt. Eine Erstattung der Gebühr im Falle einer Absage seitens des Teilnehmenden ist nicht möglich.

Die Teilnehmendenzahl ist begrenzt. Die Zulassung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.

Unvollständige oder nach dem 20. Januar 2024 eingehende Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.